Wann Ihr Baum geschützt ist
Geschützt ist in Krefeld ein Baum mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern, gemessen einen Meter über dem Erdboden. Das sind rund 25 Zentimeter Durchmesser, also längst kein auffällig dicker Baum. Sitzt die Krone tiefer an, wird direkt unter dem Kronenansatz gemessen. Bei mehreren Stämmen zählt die Summe der Umfänge, weshalb auch mancher breit gewachsene Zierbaum darunterfällt. Ein Bandmaß genügt, um das selbst nachzuprüfen. Die Satzung greift auf Grundstücken in den bebauten Ortsteilen und in Bebauungsplangebieten, also in fast jedem Wohngarten von Traar bis Fischeln. Bei Obstbäumen widersprechen sich die Auskünfte der Stadt derzeit — wir fragen das für Ihren Baum direkt bei der Naturschutzbehörde nach, statt Ihnen etwas zu versprechen. Ein vollständig abgestorbener Baum braucht keine Ausnahme. Was von alldem auf Ihren Baum zutrifft, sehen wir bei der Besichtigung nach.

