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Natur & HolzThyssen

Baum fällen in Krefeld · mit GenehmigungErst klären, ob er weg darf. Dann kommt er sicher runter.

Ein Baum soll weg, und Sie fragen sich, ob Sie das überhaupt dürfen. In Krefeld gilt seit Mai 2025 eine neue Baumschutzsatzung. Wir messen den Stamm nach, sagen Ihnen, ob ein Antrag nötig ist, und fällen erst danach.

Krone ist abgetragen, nur der Stamm steht noch
Krone ist abgetragen, nur der Stamm steht noch

Wann Ihr Baum geschützt ist

Geschützt ist in Krefeld ein Baum mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern, gemessen einen Meter über dem Erdboden. Das sind rund 25 Zentimeter Durchmesser, also längst kein auffällig dicker Baum. Sitzt die Krone tiefer an, wird direkt unter dem Kronenansatz gemessen. Bei mehreren Stämmen zählt die Summe der Umfänge, weshalb auch mancher breit gewachsene Zierbaum darunterfällt. Ein Bandmaß genügt, um das selbst nachzuprüfen. Die Satzung greift auf Grundstücken in den bebauten Ortsteilen und in Bebauungsplangebieten, also in fast jedem Wohngarten von Traar bis Fischeln. Bei Obstbäumen widersprechen sich die Auskünfte der Stadt derzeit — wir fragen das für Ihren Baum direkt bei der Naturschutzbehörde nach, statt Ihnen etwas zu versprechen. Ein vollständig abgestorbener Baum braucht keine Ausnahme. Was von alldem auf Ihren Baum zutrifft, sehen wir bei der Besichtigung nach.

Der Antrag an die Stadt

Ist der Baum geschützt, muss vor der Fällung eine Ausnahme oder Befreiung her. Zuständig ist der Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz an der Uerdinger Straße, dort sitzt die Untere Naturschutzbehörde. Der Antrag ist formlos und schriftlich zu stellen, per Post, per E-Mail oder über das Serviceportal der Stadt. Dazu gehören die Adresse des Baumstandortes, ein Lageplan mit dem Standort, möglichst Baumart und Stammumfang, der Grund für die Fällung, eine Telefonnummer für Rückfragen und die Unterschrift des Eigentümers. Als Grund zählt zum Beispiel, dass der Baum krank ist, dass er nicht mehr verkehrssicher steht oder einem genehmigten Bauvorhaben im Weg ist. Die Stadt nimmt für die Bearbeitung eine Gebühr. Eine Genehmigung gilt zwei Jahre, die tatsächliche Fällung ist anzuzeigen, und für jeden gefällten geschützten Baum wird grundsätzlich ein Ersatzbaum verlangt. Wir helfen beim Ausfüllen.

Schonzeit und Fälltechnik

Vom 1. März bis zum 30. September ruht die Säge. Die Krefelder Satzung untersagt in dieser Schonzeit Fällungen geschützter Bäume; erlaubt bleibt, was für die Verkehrssicherheit zwingend nötig ist. Für Hecken, Gebüsche und Gehölze außerhalb von Gärten gilt dieselbe Frist zusätzlich aus dem Bundesnaturschutzgesetz, und ein besetztes Nest ist ganzjährig tabu. Wer also im Sommer merkt, dass der Baum weg soll, plant am besten gleich für den Winter. Steht der Baum frei, legen wir ihn um. Steht er zwischen Wintergarten, Zaun und Teich, steigen wir hinein und lassen ihn in Teilen am Seil ab, oder wir stellen die Arbeitsbühne, wenn eine Zufahrt da ist. Auf Rasen und Wege kommen vorher Platten. Was das kostet, hängt an Größe, Standsicherheit, Zufahrt und am Verbleib des Holzes.

Leistungen

Das machen wir in Krefeld.

Alles rund um den Baum aus einer Hand — vom Kronenschnitt bis zur Fällung, mit Seil und Gurt oder mit der Arbeitsbühne. Ausführlich beschrieben ist jede Leistung auf der Startseite.

Häufige Fragen

Was uns oft gefragt wird.

Was kostet eine Baumfällung?
Einen festen Betrag kann Ihnen am Telefon niemand seriös nennen. Es hängt daran, wie hoch und wie stark der Baum ist, wie sicher er noch steht, ob ein Fahrzeug bis an ihn heranfährt und ob das Holz liegen bleibt oder mitgenommen wird. Deshalb kommen wir vorbei, sehen uns die Lage an und schreiben Ihnen danach ein kostenloses Angebot.
Der Baum ist abgestorben — brauche ich trotzdem einen Antrag?
Für einen vollständig abgestorbenen Baum verlangt die Krefelder Satzung keine Ausnahme; tote Bäume gelten dort nicht als geschützte Bäume. Der Artenschutz bleibt davon unberührt: Sitzen Vögel oder Fledermäuse im hohlen Stamm, sieht die Sache anders aus. Wir schauen uns das an und fragen im Zweifel bei der Stadt nach, bevor wir anfangen.
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Meistens ja. Für jeden gefällten geschützten Baum verlangt Krefeld eine Ersatzpflanzung, eins zu eins auf demselben Grundstück. Passt beim besten Willen keiner mehr hin, tritt eine Ausgleichszahlung an die Stelle. Ist das Grundstück bereits dicht bewachsen, kann die Stadt im Einzelfall verzichten. Welche Art an den Platz passt, überlegen wir mit Ihnen.

Sagen Sie uns, welcher Baum
Ihnen Sorgen macht.

Wir sehen ihn uns in Krefeld an und sagen Ihnen ehrlich, was nötig ist. Besichtigung und Angebot kosten nichts. Bei akuter Gefahr bitte anrufen und nicht schreiben — auch nachts und am Wochenende.