Was hinter der Pflicht steckt
Wer ein Grundstück besitzt, muss dafür sorgen, dass von seinen Bäumen keine vermeidbare Gefahr für andere ausgeht. Diese Verkehrssicherungspflicht steht in keinem eigenen Baumgesetz, sie folgt aus dem allgemeinen Haftungsrecht. In der Praxis bedeutet sie drei Dinge: regelmäßig hinsehen, das Ergebnis festhalten, erkannte Mängel in angemessener Zeit abarbeiten. Betroffen ist damit jeder, dem Grund und Boden gehört oder anvertraut ist — die Eigentümergemeinschaft mit dem Hof voller Ahorne genauso wie der Betrieb mit der Allee auf dem Werksgelände. Die Arbeit selbst dürfen Sie an einen Fachbetrieb geben; die Auswahl und das Nachhalten bleiben bei Ihnen. Bei Wohnanlagen regelt meist der Verwaltervertrag, wer beauftragt. Wir sind Baumpfleger und keine Juristen: Geht es um Haftung im konkreten Streitfall, gehören Ihr Anwalt und Ihre Versicherung mit an den Tisch. Wir liefern die fachliche Grundlage dafür.
So läuft eine Regelkontrolle
Wir gehen jeden Baum vom Boden aus systematisch durch: Wurzelanläufe und Stammfuß, Stamm, Kronenansatz, Astgabeln, Anteil an Totholz, Pilzfruchtkörper, Risse, Höhlen, frisch gebrochene Enden. Dazu der Standort — was steht darunter, wer geht darunter entlang, wird darauf geparkt oder gespielt. Gearbeitet wird in Anlehnung an die übliche Kontrollpraxis nach der FLL-Richtlinie. Verbreitet sind zwei Durchgänge im Jahr, einer mit Laub und einer ohne, weil beide Zustände jeweils andere Schäden zeigen: im Sommer die schüttere Krone, im Winter der Riss im Astwerk. Wie oft es tatsächlich sein muss, richtet sich nach Alter, Zustand und Umfeld des Baumes. Nach den trockenen Sommern finden wir in Krefeld auffällig viel Totholz, gerade in Buchen und Bergahornen. Bleibt von unten etwas unklar, steigen wir hinauf und sehen es uns aus der Nähe an.
Was Sie danach bekommen
Am Ende steht eine Aufstellung: jeder Baum mit Nummer, Art, Standort, ungefährem Umfang und Befund, dazu Fotos der Stellen, auf die es ankommt. Jede Maßnahme bekommt eine Dringlichkeit — sofort, in dieser Saison, beim nächsten Durchgang — und einen Vorschlag, ob Pflege, eine Kronensicherung im Gurtsystem oder doch die Fällung das Richtige ist. So sehen Sie auf einen Blick, was wirklich drängt und was warten kann, und müssen nicht alles auf einmal beauftragen. Diese Unterlage ist Ihr Beleg, dass Sie sich gekümmert haben, und zugleich die Grundlage für den nächsten Termin: Wir vergleichen dann gegen den alten Befund und sehen, was sich verändert hat. Steht eine Fällung an, denken wir die Krefelder Satzung von vornherein mit.