Keine Satzung, trotzdem Regeln
Viersen gehört zu den Städten am Niederrhein, die bis heute keine eigene Baumschutzsatzung beschlossen haben. Mehrere Anläufe im Rat sind gescheitert; stattdessen gibt die Stadt eine Baumfibel heraus, die erklären soll, statt zu verbieten. Für Sie als Eigentümer heißt das: Über den Baum in Ihrem Garten entscheiden Sie in den meisten Fällen selbst. Es heißt aber nicht, dass gar nichts gilt. Steht Ihr Grundstück in einem Landschaftsschutzgebiet, ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt oder als Naturdenkmal eingetragen, greift der Schutz trotzdem. Wer es genau wissen will, fragt vorher bei der Stadt oder beim Kreis nach. Wir klären solche Fälle ab, bevor die Säge läuft — und sagen Ihnen ehrlich, wenn wir uns nicht sicher sind.

