Ab 80 Zentimeter wird es amtlich
Mönchengladbach schützt seinen Baumbestand durch eine eigene Satzung, und die ist klarer gefasst als in mancher Nachbarstadt. Sie gilt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und in den Gebieten mit Bebauungsplan — auf freiem Feld sieht es anders aus. Unter Schutz steht jeder Laubbaum, um dessen Stamm Sie einen Meter über dem Erdboden kein Maßband von 80 Zentimetern mehr herumbekommen. Trägt ein Baum mehrere Stämme, reicht ein einziger, der diesen Umfang erreicht. Ein Bandmaß und zwei Minuten reichen, um das selbst nachzumessen. Wer unsicher bleibt, ruft uns an: Wir messen bei der Besichtigung nach und sagen Ihnen, ob ein Antrag nötig wird. Ohne Genehmigung setzen wir an einem geschützten Baum keine Säge an — das Risiko trägt am Ende der Eigentümer, nicht der Betrieb.

